• Lutz Jock
    Lutz Jock
    2015-05-08

    Normalerweise muss ein Beamter (sogar jeder Angestellte des Öffentlichen Dienstes ) doch einen Eid auf die Verfassung ect schwören. Ich weis nicht den genauen Wortlaut aber soweit ich weis steht darin sogar dass man schwere Gesetzesverstöße zur Anzeige bringen muss.
    Kann man den Beamten dann nicht wegen Meineid drankriegen?
    Wäre einen Versuch wert....

    0
  • Jens Viisauksena
    Jens Viisauksena
    2015-05-08

    In der Regel dann eine Rüge, Verweis gegen den ebenjener dann zur Klärung rechtlich vorgehen muss. Da ist dann blöd das Vorgesetzte Eloquenz sich rausreden können man sei nur missverstanden worden, und das dauert alles

    0