• EricTronic
    EricTronic
    2015-11-13

    Ob die US-Dienste das auch so sehen? Hier hatte ich schon auf den #PatriotAct hingewiesen:
    “Eine Anfrage des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei Unternehmen mit US-Kontakten ergab, dass dieser Sachverhalt nicht nur für Unternehmen gilt, deren Konzernmütter ihren Sitz in den USA haben, sondern auch für deutsche Unternehmen mit sonstigen Konzernverbindungen in den USA. Es sei nicht einmal das Vorhandensein einer rechtlich selbstständigen Niederlassung in den USA nötig; es genüge irgendeine Form von Niederlassung. Die Problematik ergebe sich insbesondere beim Cloud Computing, wo ein Cloudanbieter als Auftragnehmer treuhänderisch Daten eines Cloudnutzers verarbeitet, beschränke sich jedoch nicht hierauf. Es könne keine Gewähr dafür gegeben werden, dass im Fall einer US-Anordnung europäische Daten nicht herausgegeben werden.”

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