• Thanatos
    Thanatos
    2017-03-03

    Scheiße.

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-03-03

    unterliegt aber allez einer gewizzen Logik, leider :/

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  • Thanatos
    Thanatos
    2017-03-03

    Zumindest können sie noch innerhalb der EU umziehen wenn diese nicht mit Schweden Abkommen verabschiedet, um die jungen Leute auszuliefern.

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-03-03

    "Zumindest können sie noch innerhalb der EU umziehen wenn diese nicht mit Schweden Abkommen verabschiedet [...]"

    hätte zumindezt damalz in Deutschland nicht funktioniert:

    "Wer wirtschaftlich von natürlichen oder juristischen Personen in der Bundesrepublik Deutschland
    abhängig ist und dorthin weiterhin persönliche Bindungen unterhält hat seine Lebensgrundlage nicht
    im Ausland. Bei in der Ausbildung befindlichen jungen Männern, die von ihren Eltern wirtschaftlich
    abhängig sind (dies gilt auch bei BAFöG-Bezug) ist die finanzielle und berufliche
    Existenzgrundlage der Eltern entscheidend.
    D.h. eine Lebensgrundlage im Ausland liegt nicht vor für einen Deutschen, der auf Veranlassung
    seines inländischen privaten oder öffentlichen Arbeitgebers/Dienstherrn ständig im Ausland tätig ist
    (z.B. entsandte Beamte, Entwicklungshelfer, Firmenvertreter). Allerdings hängt die Heranziehung
    dieses Personenkreises vom Erlass eines besonderen Gesetzes ab (§ 43 Abs. 1 WPflG), das bisher
    nicht erlassen wurde."

    mit anderen Worten ... aufgeschoben izzt nicht aufgehoben. Darin verstehen Staaten meizt keinen Spazz.

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  • Thanatos
    Thanatos
    2017-03-03

    Ich meinte ja auch eher eine Abkehr vom Land und z.B. Antrag auf Asyl. Klar dass die Faschos dann versuchen, einem die Existenz wegzunehmen.

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-03-03

    "z.B. Antrag auf Asyl."

    hä? alz Deutscher oder Schwede ein Azylantrag ... mit welcher Begründung - Fluchtursache, Fahnenflucht? Glaub ja nicht, dazz de damit in der EU durchkommzt ;)

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  • Lu Kaiser
    Lu Kaiser
    2017-03-03

    Russlandbashing wieder

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  • Thanatos
    Thanatos
    2017-03-03

    hä? alz Deutscher oder Schwede ein Azylantrag … mit welcher Begründung - Fluchtursache, Fahnenflucht?

    Moralische Einwände gegen das Töten von Menschen oder gegen das Schwanzmessen mit Russland sind schon ein guter Asylgrund würde ich sagen. Aber ja, vielleicht wird das dann abgelehnt, weil das ja alles Verbündetenstaaten sind. Bleibt wahrscheinlich nur Südamerika.

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-03-03

    "Bleibt wahrscheinlich nur Südamerika."

    ohne Chance auf Rückkehr oder Verwandschaftsbesuche, es sei denn, du hast Luzt auf ein paar Jährchen Knazt:

    "Das Wehrstrafgesetzbuch (WSTGB) unterscheidet "eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe" sowie Fahnenflucht - wenn sich ein Soldat dauerhaft dem Wehrdienst oder dem Waffeneinsatz entziehen will. Für die beiden Vorwürfe ist als Strafmaß keine Geldstrafe vorgesehen. Wer drei Tage und länger von der Truppe fernbleibt, dem drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei Fahnenflucht bis zu fünf Jahre."

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-03-03

    "Russlandbashing wieder"

    wie meinen? Von mir oder von den Schweden?

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  • Thanatos
    Thanatos
    2017-03-03

    Ohne Chance auf Rückkehr oder Verwandschaftsbesuche, es sei denn, du hast Luzt auf ein paar Jährchen Knazt.

    Das ist immer so bei polit. Asylanträgen, da man ja als Verräter gebrandmarkt wird. Besser als Menschen umzubringen ist es allemal. Verwandte kann man eventuell nachholen je nach Zielland. Man muss nur ein Land auswählen, dass dem polit. Druck des eigenen Landes standhält.

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  • Thanatos
    Thanatos
    2017-03-03

    Ich hab es da etwas leichter. Mein Heimatland (Bosnien) hat ja nicht viel polit. Gewicht und viele Verwandte habe ich dort auch nicht. Dort wurde der Wehrdienst gerade abgeschafft als ich an der Uni war. Es gab zwar eine gesetzliche Pflicht einen Zivildienst einzuführen, aber die hatten dann geschickt versucht, Deadlines einzuführen über die sie nie öffentlich berichteten. Ich hatte zwar rechzeitig Einspruch aus moralischen Gründen erhoben, aber so richtig sicher fühlte ich mich da nicht. Deshalb hatte ich schon mit dem Gedanken gespielt, einfach Asyl zu beantragen falls mich jemand zum Dienst an der Waffe zwingt.

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-03-03

    "Deshalb hatte ich schon mit dem Gedanken gespielt, einfach Asyl zu beantragen falls mich jemand zum Dienst an der Waffe zwingt."

    klar, wenn die Möglichkeit besteht ... würde ich auch so machen +1 :)

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