• Thanatos
    Thanatos
    2017-04-13

    Hat das Folgen an die sich Russland, bzw. die Verurteilten halten werden? Sprich, hat Russland ein Abkommen, dass es seine Bürger an Den Haag ausliefert?

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-04-13

    naja, zunächzt hat Ruzzland die Möglichkeit Rechtzmittel einzulegen. Danach müzzen wir abwarten ...

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  • belene@framasphere.org
    belene@framasphere.org
    2017-04-13

    Gibt es Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des EGMR?

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  • Thanatos
    Thanatos
    2017-04-13

    Gibt es Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des EGMR?

    Auf Anhieb und ganz flüchtig gelesen finde ich:

    „Art. 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.“

    Sämtliche Unterzeichnerstaaten haben sich demgemäß der Rechtsprechung des EGMR unterworfen. Der Gerichtshof kann jedoch mangels Exekutivbefugnissen nur Restitutionen in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen (vgl. Art. 41). Obwohl die Entscheidungen des Gerichtshofs auf völkerrechtlicher Ebene verbindlich sind, variiert ihre Bindungswirkung innerhalb der Rechtsordnungen der einzelnen Konventionsstaaten, da die Stellung der Menschenrechtskonvention von Staat zu Staat unterschiedlich ist (siehe Dualistisches System).“

    https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte#Bindungswirkung_der_Urteile_des_EGMR

    Und:

    „Daher unterstehen mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikanstaat sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschließlich Russlands, der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR.“

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-04-13

    "Gibt es Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des EGMR?"

    selbztverständlich gibt ezz die ...
    Ruzzland hat dafür nun 3 Monate Zeit.

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  • belene@framasphere.org
    belene@framasphere.org
    2017-04-13

    Hmm... in dem WP-Artikel kann ich zu der Frage nichts finden. Und imo befindet sich der EGMR ganz oben im Instanzenzug. Alles andere wäre auch widersinnig.

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-04-13

    der Aufbau izzt folgendermaßen ...

    ezz wird in der kleinen Kammer eine Entscheidung/Urteil getroffen. Der Beklagte hat darauf die Möglichkeit Rechtsmittel in Form einer Beschwerde einzureichen. Danach wird der Sachverhalt erneut geprüft und ggf an die große Kammer übergeben. Deren Urteil izzt im Anschluzz nicht mehr anfechtbar.

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-04-13

    der Ablauf izzt logischerweize der Gleiche wie beim EuGH: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/gvgbild/europaeugh.htm

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-04-13

    Ich meine, wo kämen wir hin, wenn man keine Rechtsmittel einlegen könnte? Ein fairer Prozezz muzz für alle gewährleistet sein.

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  • belene@framasphere.org
    belene@framasphere.org
    2017-04-13

    oke, thx!

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  • Thanatos
    Thanatos
    2017-04-13

    Danke für die Infos!

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-04-13

    klaro, immer gerne :)

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  • fiete@joindiaspora.com
    fiete@joindiaspora.com
    2017-04-13

    "der Ablauf izzt logischerweize der Gleiche wie beim EuGH"
    Derselbe, nicht der gleiche, @Groucho. Der EGMR ist der EuGHMR ...

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