• BeatclubFC
    BeatclubFC
    2017-08-20

    Meines Wissens geht es da nicht um Urlaubsreisen, sondern (nach langem Antragsprozedere) um dringliche Familienangelegenheiten (Tod naher Verwandter etc.) auf eigene Gefahr. Da steckt wohl auch die Hoffnung der Asylbehörde mit drin, dass die Ausreisenden nicht mehr zurückkommen und dafür nicht Hilfen zur "freiwilligen Rückkehr" beantragt haben. Ob dies dann eine freiwillige Entscheidung ist, oder ob sie verhaftet od. getötet werden interessiert hier dann nicht.

    Solche Behauptungen von wegen Urlaub sind schlicht Propaganda. Anerkannte Geflüchtete können im Normalfall nur innerhalb der EU unterwegs sein. Außerdem gilt für die Meisten, die Geld vom Staat bekommen das gleiche Prozedere wie bei jedem anderen Jobcenter-“Kunden”. Du musst dein Verlassen des Wohnortes anmelden und begründen.

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