• Der anonyme Nick
    Der anonyme Nick
    2018-03-02

    Uhoh...
    Auch wenn ich die Intention dieser Aktion ja wirklich sehr gut nachvollziehen kann, möchte ich doch darauf hinweisen, dass bereits das Verbreiten dieser Informationen eine ziemlich heikle Sache ist:

    Strafgesetzbuch der BRD:
    § 111  Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

       (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

       (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

    § 26 Anstiftung

    Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

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  • BeatclubFC
    BeatclubFC
    2018-03-02

    Das ist Kunst. Auch als solches deklariert. Mal schauen wie es bei uns mit der Kunstfreiheit bestellt ist :)

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  • (((Tousled Crane on Tour)))
    (((Tousled Crane on Tour)))
    2018-03-03

    Ehm, die Videos wurden mit

    "freundlicher Genehmigung der Beteiligten Supermärkte"

    gedreht. Steht irgend wo klein auf der Webseite.

    Ich weiß jetzt nicht, ob das vielleicht eher Werbung ist :-)

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  • 重溫 chong2​wen1
    重溫 chong2​wen1
    2018-03-03

    Es ist Werbung und es liegt an den individuellen Vorlieben welchen Einfluss sie ausübt.

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