• Der anonyme Nick
    Der anonyme Nick
    2018-08-27

    In dieser Situation besteht eine Art Rechtsstaat-Dilemma: Man darf die dann trotzdem nicht über den Haufen fahren...

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  • Michael 🇺🇦
    Michael 🇺🇦
    2018-08-27

    Keine Angst, ich fahre Personen nicht über den Haufen.

    Die Situation war: Ich fuhr die Strecke entlang. Es ist eine Baustelle wo mit einer gelben Linie der Fußgänger- vom Radfahrbereich getrennt ist. Es ist für Fußgänger etwas verwirrend, dass der Radfahrbereich dabei rechts vom Fußgängerbereich ist. Dementsprechend fahre ich da sehr vorsichtig, klingele bei Bedarf und sage etwas in der Art: "Entschuldigung, das Rechte ist der Radweg, der Fußweg ist links".

    Ich hatte besagten Fußgänger ebenfalls so angesprochen. An der Ampel, an der ich dann warten musste, kam er dann auf mich zu und fragte recht arrogant, was ich denn eben hatte. Ich wies ihn höflich darauf hin - daraufhin er: "Da ist kein Radweg, mach mal die Augen auf!". Dass es sich bei der Person um so eine Business-Drohne mit passendem Rollkoffer handelte, vervollständigte meinen Eindruck, den ich mir von dieser Person gemacht hatte.

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  • Ta Deus
    Ta Deus
    2018-08-27

    Das passt natürlich null zu deiner Erzählung, aber zur ursprünglichen Behauptung durchaus:
    Ich kenne diverse Stellen, vor allem außerorts, wo Fußgänger (und theoretisch alle einspurigen Fahrzeuge) irgendwo aus dem Nirgendwo (Wald, Wiesen, Gewässer…) auf einen Weg/Straße stoßen können und dann keine Ahnung haben was für ein Weg das ist.
    Also mal ein Beispiel aus der Ecke wo ich wohne: dieser Wald-Weg ist ein "Sonderweg für Fußgänger, Farhrräder frei" wenn ich mich recht erinnere und das ist ausgeschrieben an den beiden Enden des Weges, da wo er im Norden in die Altdorfer Straße über geht bzw. im Süden in Auf der Höve. Wenn ich von irgendeinem der anderen Waldwege aus dem Wald heraus darauf stoße (sei es zu Fuß, mit dem Rad, auf dem Quad…) dann habe ich keine Ahnung was für eine Art Weg das ist. Jetzt kann ich mich darauf berufen, dass da nix steht und das nach einer Einmündung sämtliche Streckenverbote und -gebote aufgehoben sind. Aber gedacht ist das so nicht und da könnte auch so eine Situation entstehen, dass umgekehrt ein Radfahrer vielleicht verneinen würde, dass es sich hier um einen Fußgängerweg handelt.

    Und innerorts… ist es einfach usus, dass Streckenverbote und -gebote vor Einmündungen stehen. Was zwangsläufig dazu führt, dass ich aus einer Straße in eine andere einbiege und faktisch keine Ahnung habe welche Funktionen der Bürgersteig hat, welche Geschwindigkeit hier erlaubt ist etc. (Falls diese Beschreibung nicht eindeutig war vermag ich auch ein Bild zu malen)

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  • Michael 🇺🇦
    Michael 🇺🇦
    2018-08-27

    Klar. Es gibt unklare Situationen, dementsprechend muss man mit Rücksicht und Verständnis agieren - nur wenn es dann arrogant zurückschallt, dann habe ich kein Verständnis mehr.

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  • Ta Deus
    Ta Deus
    2018-08-27

    Ja schon, aber ich meine ja nur, ich kann mir durchaus diverse Situationen vorstellen, in der sich zwei Verkehrsteilnehmer begegenen und sich uneins sind welcher Weg welche Benutzungs-Bestimmungen unterliegt und beide haben aus ihrer Warte aus recht.

    Wenngleich ich vermute, dass das in dem von dir beschriebenen Fall mit der Baustelle nicht so war, aber grundsätzlich bei

    Besonders toll sind Fußgänger die verneinen, dass da ein Radweg ist, wo sie gerade langgehen.

    Kann das schon sein, dass scheinbar beide Recht haben, weil die Beschilderung sich widerspricht.

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  • Michael 🇺🇦
    Michael 🇺🇦
    2018-08-27

    Auch in dem Fall, wenn es z.B. Uneinigkeit aufgrund fehlender Schilder gibt, kann man (sollte man) dies in einem normalen Tonfall machen. Es ist ja immer der Ton, der die Musik macht.

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  • Ta Deus
    Ta Deus
    2018-08-27

    Das stimmt :D

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