• Aurin
    Aurin
    2020-05-19

    „Grundgesetz schützt auch Ausländer im Ausland“ ist etwas irreführend. Das Grundgesetz gilt vor allem auch für den BND als deutsche Einrichtung – und in diesem Zusammenhang auch gegenüber Ausländern im Ausland, also für letztere indirekt, nicht direkt.

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