• Jonne Haß
    Jonne Haß
    2020-07-09

    Napkin-Rechnung:

    2019: 183 Mrd (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/235794/umfrage/einnahmen-aus-der-umsatzsteuer/) also besteuerbarer Umsatz von 183 / 19 * 100 = 963 Mrd.

    Nehmen wir also einen ähnlichen Umsatz für 2020 an (vermutlich etwas drunter durch den lockdown), davon die hälfte da die Senkung ja nur für das halbe Jahr gilt: 963 / 2 * 19% = 91 Mrd, 963 / 2 * 16% = 77Mrd , also -14 Mrd.

    So, die spannende frage ist jetzt, was, wann und wen würde eine Vermögensteuer besteuern? Vermögen ist ja nicht gleich Vermögen, der Kontostand eines Fürsten ist sicherlich anders zu bewerten als der Kontostand einer GbR eines Landwirtschaftsbetriebes, Landbesitz zwischen den beiden auch, lauter äußerst komplexe Detailfragen.

    Zudem sind die Zahlen die sich leicht finden lassen, zB in https://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensverteilung_in_Deutschland dann doch recht alt. Naja, nehmen wir mal die 10% Grafik ganz oben, da sind wir also bei sowas wie 47500 Mrd. dann sind das vllt so 0,03% die man da abschöpfen müsste (ist ja keine Steuer sondern eine Abgabe, weil einmalig und nicht aufs Einkommen oder etwas anderes regelmäßiges). Klingt erstmal realistisch. Aber siehe die ganzen komplexen Detailfragen, die endlosen Prozesse und Klagen die deswegen geführt werden müssen usw.

    Lohnt sich das für 10-20 Mrd.?

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  • Jonne Haß
    Jonne Haß
    2020-07-09

    Achja, und das schneidet nicht mal die ganzen Themenkomplex von Marktwert (vermutlich zurecht Grundlage der Vermögensstudien) und Einheitswert (steuerrechtliche Grundlage) an, die oft in sehr lustigem Verhältnissen zueinander stehen. (Marktwert/10 = Einheitswert ist nichts ungesehenes).

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  • utzer [Friendica]
    utzer [Friendica]
    2020-07-09

    @Jonne Haß die Besteuerung in der Schweiz erfolgt jährlich, es gibt eine Tabelle, ist ein Ansteigender Satz mit steigendem Vermögen. Die Marktwerte von Vermögen sind dort auch immer wichtig, da alles Vermögen in die Berechnung des Steuerbaren Vermögens einfließt, es sei denn solches im Ausland, Deutschland ist die Steueroase für Schweizer. :-D

    Immobilien, Sammlungen, Autos und so fließen also mit in die Bestimmung des steuerbaren Vermögens ein, der Freibetrag ist 100.000 je Ehepartner und 10.000 oder 20.000 je Kind glaube ich.

    In der Schweiz zahlt da nur etwa 1/3 oder so Vermögenssteuer.

    Im Kanton Aargau gibt es dann eine lange PDF aus der man den Steuersatz auch direkt ablesen kann.
    https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dfr/dokumente_3/steuern/natuerliche_personen/berechnung_tarife_np/2020_Tarif_Vermoegenssteuer-2.pdf

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