• buttle@diaspora.freifunk-naila.net
    buttle@diaspora.freifunk-naila.net
    2020-12-08

    wovor fürchten sich die moralfingerchen nur, wenn die spritze doch zu 95% schützt und alle anderen sterben werden?
    dazu noch eine maske und abstand, und man wird auch mit 5% restrisiko seinen ehepartner im zimmer nebenan nicht anstecken können :)
    schließlich gab es covid schon vor den covidioten, und wird es danach in mutierter form alle jahre wieder geben :)
    welle 4 & 5 sind für den nächsten herbst zu erwarten :)

    oder fehlt dann das feindbild und ausreden fürs eigene unvermögen? :)
    zur finanzierung der lockdowns und der spannung zu liebe könnte man auch wie in den letzten jahren an personal, ärzten und betten sparen, weitere krankenhäuser schließen und pro-semitisch die reise nach jerusalem spielen ... falls es keine coronazis mehr zum jagen gibt

    dank corona werde ich noch zum christen - für die ist der tod eine erlösung - denn dieser mob an heuschlerei und dummheit bis in die oberste führerliga ist kaum mehr länger zu ertragen :)

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  • hackbyte (pluspora DEFUNCT!) moved to friendica.utzer.de
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    2020-12-08

    Wo er recht hat.............

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  • stefanbonzelius@diaspora.freifunk-naila.net
    stefanbonzelius@diaspora.freifunk-naila.net
    2020-12-08

    Dabei wollen wir bloß in Frieden und Freiheit leben. Ich hab im August gedacht wir bewegen was in die richtige Richtung. Aber es wird immer schlimmer....

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  • petra@diaspora.freifunk-naila.net
    petra@diaspora.freifunk-naila.net
    2020-12-09

    § 130
    Volksverhetzung
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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