• Matthias Vos 💉💉💉
    Matthias Vos 💉💉💉
    2021-02-15

    Das wichtigste dürfe Punkt 4 sein:
    Einigen Leistungsbeziehenden wird es wegen negativer Schufaeinträge nicht möglich sein, einen Vertrag über eine leistungsfähige Digitalversorgung abzuschließen, ebenso wird es strukturschwache Gebiete geben, in denen kein ausreichend belastbarer Festnetzinternetanschluss erhältlich ist. In diesen Fällen
    wird die digitale Versorgung über einen mobilen Router oder Surftstick mit entsprechend unbegrenzter Datenflat erforderlich sein. Diese Kosten sind selbstverständlich zusätzlich vom Jobcenter/sonstigen Sozialleistungsträgern zu übernehmen.

    Schön, dass das endlich geregelt ist.

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