• Der anonyme Nick
    Der anonyme Nick
    2021-04-21

    Die Länder hätten ihre Verordnung also nur entsprechend anpassen müssen, dann gäbe es jetzt keinerlei Daseinsberechtigung mehr für die bekloppte Luca-App.
    Aber sie haben stattdessen die Änderungen so gemacht, dass nun die Luca-App zulässig ist (was sie zuvor ebenfalls nicht gewesen wäre)

    Wäre dies eine öffentliche Ausschreibung, wäre ein solches Frisieren der Bedingungen strafbar...

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