• Wolfgang Strobl
    Wolfgang Strobl
    2021-04-22

    Man hätte sich in dem Artikel eine Detaildiskussion gewünscht. An anderer Stelle lese ich

    Die Ausgangsbeschränkungen sollen ab 22 Uhr (ursprünglicher Plan: 21 Uhr) gelten. Bis 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“, etwa medizinische Behandlungen. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Ausgenommen sind auch die Ausübung eines Berufs oder Mandats. Das Gleiche gilt unter anderem für die Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger.

    Hm. Heißt das, wir haben nach 22 Uhr keinen Verkehrslärm? Zählt das eigene Auto als Wohnung? Ist privilegiert, wer eine eigene Garage hat? Oder ist "Ausgang" wörtlich zu verstehen: Gehen ist verboten? Das wird es sein, denn jetzt ergibt es einen Sinn, dass zwar Joggen und Spaziergänge, aber nicht Radfahren erwähnt wird. Das kommt zwar vor, aber nur als "Individualsport". Dass es Leute gibt, die ein Fahrrad als Gehhilfe verwenden oder so spazierenfahren, wie andere spazierengehen, übersteigt augenscheinlich das Vorstellungsvermögen derjenigen, die sich ihre Fachkenntnisse beim ADAC oder bei Auto Motor Sport holen.

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