• BERTRAM DG7BBA BAB' ZäHLPIXEL
    BERTRAM DG7BBA BAB' ZäHLPIXEL
    2021-04-29

    Entgegen Warnungen von Bürgerrechtlern und Providern hat das EU-Parlament am Mittwoch den Entwurf für eine Verordnung befürwortet, wonach Betreiber von Online-Plattformen künftig "terroristische Inhalte" auf Anordnung beliebiger Behörden aus einem Mitgliedsstaat innerhalb von einer Stunde löschen müssen. Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen.

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    BERTRAM DG7BBA BAB' ZäHLPIXEL
    2021-04-29

    Die Frist für Einsprüche gegen den Kompromiss verstrich am Dienstagabend. Die Verordnung gilt damit nun prinzipiell als angenommen. Am Mittwochabend sollte es noch eine Aussprache dazu im Plenum des Parlaments geben, mit deren Ende das Dossier automatisch bestätigt wird. Die für Donnerstag geplante Abstimmung aller Abgeordneten ist dann nicht mehr nötig. Bürgerrechtler von der Initiative European Digital Rights (EDRi) beklagten den Wegfall des abschließenden Votums: die Bürger könnten so nicht sehen, wer für oder gegen die Verordnung stimmte.
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    Mit der Entscheidung der Volksvertreter ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Verordnung kann nun am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Ein Jahr später wird sie direkt anwendbar sein. Sie muss dafür nicht zwingend erst in nationales Recht umgesetzt werden.

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