• Günter
    Günter
    2021-07-04

    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-plagiatsvorwuerfe-urheberrecht-100.html

    "Irreführung der Leser" nun greifbar
    #Rechtsanwalt Harro von Have konstatiert: "Würden alle Textübernahmen aus einem Werk stammen, würde man als #Anwalt des Betroffenen ein Unterlassungsbegehren empfehlen. Die Übernahmen stammen aber aus unterschiedlichen Quellen. Auch wenn sie teilweise Rechte verletzen, sind die einzelnen Eingriffe so untergeordnet, dass man darüber in der Regel keinen Rechtsstreit führen würde."
    Unabhängig von der juristischen Bewertung sieht #Rechtswissenschaftler Prof. Volker #Riebel die neuen #Funde auch in Sachen #Redlichkeit als deutlich problematischer an. Da es nicht mehr nur um Übernahme von faktenbasierenden Formulierungen, sondern auch um gedankenbasierender Formulierungen gehe, sei eine "Irreführung der Leser" nun greifbar.

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