• Wolfgang Strobl
    Wolfgang Strobl
    2023-06-22

    Meine Kommentar zu dieser Berichterstattung: -> hier
    Tatsächlich geht es darum, eine der wenigen Möglichkeiten zu eliminieren, die das Verkehrsrecht (Straßenverkehrsgesetz und StVO) Radfahrern lässt, gegen die Benutzungspflicht von Radwegen auf dem Rechtswege vorzugehen, wenn sie die Gefahrenlage gegenüber der Fahrbahnnutzung nicht verbessern oder sogar deutlich und belegbar verschlechtern. Das schadet nicht nur denen, die diese Sonderwege meiden, wo sie können, sondern auch und mehr noch denen, die sie nutzen (wollen), so aber noch mängelbehaftetere bekommen, weil nun jedes Korrektiv verloren geht, bei der Planung wie bei der Umsetzung.

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